Öffentlicher Dienst: Digital Transformation Consulting

E-Government soll Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen den unkomplizierten und zeitlich unabhängigen Zugang zu den Leistungen des Staates ermöglichen. So soll der Gang zum Amt überflüssig werden.


Durch den Einsatz von e-Government werden Verfahren schneller und kostengünstiger. E-Government-Verfahren sorgen für mehr Effizienz und Transparenz. 

E-Government ist nicht nur eine Frage der IT, sondern auch eine Frage der Organisation – aomation fokussiert aufgrund der Fülle an Themen und Anforderungen im e-Government u.a. auf die Themengebiete der „Lebenslagen Familie und Kind“ sowie „Bildung“.

Hier können wir Erfahrung in Planung und Abstimmung mit Fachbehörden, System-Architektur sowie die Umsetzungs-Steuerung  von großen Projekten verschiedener Bundesländer vorweisen.

Inhalte sind u.a.:

OZG-Umsetzung

Das Online-Zugangsgesetz (OZG) soll den Bürgern ermöglichen in naher Zukunft Anträge und Informationen über Portale des Bundes, der Länder und auch der Kommunen in digitaler Form zu stellen und zu beziehen.

Unsere Erfahrungen durch Umsetzung liegen hier primär bei den Lebenslagen „Familie & Kind“ sowie „Bildung“.

Hier konnten wir in großen Projekten verschiedener Bundesländer hohe Expertise in der Planung und  Abstimmung mit Fachbehörden sowie der Steuerung um Umsetzung der benötigten Systemarchitektur aufbauen.

Nachrichtentransport

Der Transport von Informationen in Form von Nachrichten unterliegt strengen Vorgaben und kann nicht verglichen werden mit den Vorgaben aus der freien Wirtschaft. Jede Behörde und jeder Provider der für oder zwischen Behörden Nachrichten transportiert, muss davon ausgehen, dass es sich dabei um besonders schützenswerte persönliche Daten handelt deren Übermittlung den Standards der koSIT, der DVDVD, des XTA oder des OSCI genügen muss.  

Im Umfeld der Behörden kann der Verlust oder die Verfälschung von Daten fatale Folgen haben, dies gilt es unter allen Umständen zu verhindern. Zudem muss man sich bewusst sein, dass es nicht zu jeder Lebenslage bereits passende Standards für die Nachrichten-Formate und -Inhalte gibt, wodurch eine Zusammenarbeit mit der koSIT dringend erforderlich wird.

Abstimmung mit Fachbehörden und Fachverfahren

Die Einführung des OSZG bedeutet, dass die bisher in Papierform eingereichten Anträge als elektronische Anträge digitalisiert werden. Da prinzipiell alle Anträge komplexe Sonder- und Ausnahme-Regelungen besitzen, muss mit den Fachbehörden der Prozess geklärt werden welche Informationen durch den Online-Dienst erhoben werden müssen und/oder ob diese auch automatisch erhoben werden können und dürfen. Das zugehörige Fachverfahren muss ebenfalls auf seine Leistungsfähigkeit mit Hinblick auf eine Digitalisierung geprüft und eventuell angepasst werden.

Umsetzung elektronisches Antragswesen

Ist die Entscheidung gefallen welche Lebenslage und welches Fachverfahren digitalisiert werden soll, kann mit allen oben beschrieben Informationen (zu denen noch die Zielgruppe hinzugenommen werden muss) die Umsetzung in Form von Architektur, Zeitplanung, laufenden Abstimmungen und Steuerung durchgeführt werden.

Bei der Umsetzung in diesem Umfeld ist auf die besonderen Ansprüche die ein solches Projekt beinhaltet permanent Rücksicht zu nehmen und es muss stetig auf Rechtskonformität geprüft werden.